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Zeitschrift für Stiftungswesen
Zur Frage, ob eine Privatstiftung grundsätzlich bis zur Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen muss
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2017
- Judikatur, 826 Wörter
- Seiten 72-73
- https://doi.org/10.33196/zfs201702007201
30,00 €
inkl MwStDie Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.
Die Privatstiftung muss bis zu ihrer Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen, den auch die Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse trifft.
- Jahresabschluss
- ZFS 2017, 72
- Stiftungen
- Stiftungsprüfer
- § 40 FBG
- § 37 PSG
- Rechnungslegungspflicht
- OGH, 30.01.2017, 6 Ob 224/16h
- § 14 PSG