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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2017, Band 2017

Zur Frage, ob eine Privatstiftung grundsätzlich bis zur Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen muss

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Die Privatstiftung verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch.

Die Privatstiftung muss bis zu ihrer Löschung über einen Stiftungsprüfer verfügen, den auch die Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse trifft.

  • Jahresabschluss
  • ZFS 2017, 72
  • Stiftungen
  • Stiftungsprüfer
  • § 40 FBG
  • § 37 PSG
  • Rechnungslegungspflicht
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 224/16h
  • § 14 PSG

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