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Zur Frage, wann eine die Kündigung verhindernde regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken vorliegt

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Es liegt im Rahmen oberstgerichtlicher Rsp, wenn der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG verneint wird, weil die wöchentliche Nutzung der Wohnung zwar am unteren Limit des geforderten Mindestmaßes liege, aber immer noch eine ausreichende Nahebeziehung des Mieters zur aufgekündigten Wohnung insofern gegeben sei, als deren Verwendung über die Qualität eines Absteigequartiers hinausgehe.

  • OGH, 17.10.2023, 4 Ob 166/23z
  • § 30 Abs 2 Z 6 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 40 R 23/23p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2024/78

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