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Zur Frage, wann eine Vermittlungsaktivität des Maklers adäquat kausal ist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
364 Wörter, Seiten 445-445

30,00 €

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Ob die Vermittlungsbemühungen des Maklers für den Vertragsabschluss adäquat kausal waren, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob die an sich verdienstliche und (zumindest mit-)kausale Tätigkeit des Immobilienmaklers für das letztlich zustande gekommene Geschäft bei wertender Betrachtung der Gesamtumstände im konkreten Einzelfall als inadäquat angesehen werden muss. Die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss geht jedoch nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitig auch andere Ursachen für den Vertragsabschluss gesetzt worden sind.

  • § 6 MaklerG
  • BG Mistelbach, 24 C 299/13h
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Korneuburg, 21 R 388/14b
  • OGH, 29.10.2015, 8 Ob 74/15p – Zurückweisung der Revision
  • WOBL-Slg 2016/147

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