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Stöger, Karl

Zur Frage, welche Daten von den Sicherheitsanforderungen des § 12 InvFG (elektronische Aufzeichnungen) erfasst sind.

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§ 12 InvFG 2011; § 1 Abs 1 VStG

Die Anforderungen an die elektronische Datenverarbeitung, für ein hohes Maß an Sicherheit und für die Integrität und vertrauliche Behandlung der aufgezeichneten Daten zu sorgen, betreffen nur die von der Verwaltungsgesellschaft gemäß § 12 Abs 1 InvFG 2011 selbst aufgezeichneten Daten.

  • Stöger, Karl
  • oeba-Slg 2016/194
  • VwGH, 05.03.2015, Ro 2015/02/0003Ro 2015/02/0004

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