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Zur Gesellschafterzustimmung bei Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens und einer eV gegen die Ausführung des angefochtenen Beschlusses

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4370 Wörter, Seiten 53-57

30,00 €

inkl MwSt

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§ 237 Abs 1 AktG (analog): ; Aufgrund der vergleichbaren Interessenlage ist die Genehmigungspflicht durch die Gesellschafterversammlung gem § 237 AktG auf die GmbH mit der Rechtsfolge analog anzuwenden, dass die Übertragung bei Fehlen der Gesellschafterzustimmung unwirksam ist.

§ 42 Abs 4 GmbHG: ; Wenngleich die Gesellschaft ohnedies nur durch ihre Organe handeln kann, sodass die Erlassung einer eV nach § 42 Abs 4 GmbHG gegen den Geschäftsführer im Regelfall nicht erforderlich sein wird, ist die Verhängung eines entsprechenden Verbots auch gegen den Geschäftsführer nach der zitierten Gesetzesstelle nicht ausgeschlossen.

  • OLG Wien als Rekursgericht, 26.01.2018, GZ 2 R 10/18g-8
  • § 42 Abs 4 GmbHG
  • OGH, 26.04.2018, 6 Ob 38/18h
  • WBl-Slg 2019/13
  • HG Wien, 29.12.2017, GZ 34 Cg 80/17x-3
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 237 Abs 1 AktG (analog)

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