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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur (grenzüberschreitenden) Wirksamkeit von Mobiliarsicherheiten.

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§§ 7, 31 IPRG; §§ 367, 863, 929, 930, 931 BGB; §§ 37, 258 EO. Sieht das Recht eines Staates den wirksamen Erwerb von Sicherungseigentum ohne Publizitätsakt vor, bleibt der abgeschlossene Erwerb des Sicherungsrechts auch wirksam, wenn am neuen Lageort eine andere Rechtslage gilt. Der Pfanderwerber muss jede Fahrlässigkeit vertreten. Ein ihm unterlaufener Irrtum muss in jeder Hinsicht entschuldbar und unvermeidlich sein, damit er gutgläubig ein Pfandrecht erwirbt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2870
  • OGH, 24.08.2022, 7 Ob 99/22t

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