Zum Hauptinhalt springen

Zur Gutgläubigkeit des Erwerbes eines Kfz-Stellplatzes im Hinblick auf das Bestehen eines außerbücherlichen Fruchtgenussrechts

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Berufung auf die Gutgläubigkeit beim Erwerb einer Liegenschaft hinsichtlich der Freiheit von Dienstbarkeiten ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren vom Grundbuchstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen. Gutgläubigkeit ist schon bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein Fall, der zum Verlust des guten Glaubens führen kann, ist die Offenkundigkeit einer Dienstbarkeit. Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen (hier: Kette an einem Kfz-Stellplatz).

  • WOBL-Slg 2013/130
  • § 1500 ABGB
  • LGZ Wien, 36 R 303/12v
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Hernals, 41 C 527/11k
  • § 480 ABGB
  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 73/13y, Zurückweisung der Revision

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!