Zur Gutgläubigkeit des Erwerbes eines Kfz-Stellplatzes im Hinblick auf das Bestehen eines außerbücherlichen Fruchtgenussrechts
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 26
- Rechtsprechung, 603 Wörter
- Seiten 330 -331
- https://doi.org/10.33196/wobl201312033002
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Die Berufung auf die Gutgläubigkeit beim Erwerb einer Liegenschaft hinsichtlich der Freiheit von Dienstbarkeiten ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren vom Grundbuchstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen. Gutgläubigkeit ist schon bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein Fall, der zum Verlust des guten Glaubens führen kann, ist die Offenkundigkeit einer Dienstbarkeit. Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen (hier: Kette an einem Kfz-Stellplatz).
- WOBL-Slg 2013/130
- § 1500 ABGB
- LGZ Wien, 36 R 303/12v
- Miet- und Wohnrecht
- BG Hernals, 41 C 527/11k
- § 480 ABGB
- OGH, 08.05.2013, 6 Ob 73/13y, Zurückweisung der Revision
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