


Zur Haftung des faktischen Geschäftsführers bei Konkursverschleppung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 2488 Wörter, Seiten 721-724
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 69, 123a, 124a, 156, 197 IO. Der faktische Geschäftsführer hat - bei sonstiger Haftung für Insolvenzverschleppung - auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken, damit dieser seiner Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nachkommt. Faktischer Geschäftsführer ist idZ eine Person, die dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2021/2776
- OGH, 19.05.2021, 17 Ob 5/21s
§§ 69, 123a, 124a, 156, 197 IO. Der faktische Geschäftsführer hat - bei sonstiger Haftung für Insolvenzverschleppung - auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken, damit dieser seiner Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nachkommt. Faktischer Geschäftsführer ist idZ eine Person, die dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2021/2776
- OGH, 19.05.2021, 17 Ob 5/21s