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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Haftung des Prospektkontrollors.

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§§ 1295, 1298 ABGB; § 11 KMG. Ein Prospektkontrollor haftet nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern nur für dessen unrichtige oder unvollständige Kontrolle, wobei die Haftung an ein grobes Verschulden geknüpft ist. Es ist nicht grob fahrlässig, wenn ein Prospektkontrollor mangels eines klaren Gesetzeswortlauts, zum Prüfungszeitpunkt fehlender Rechtsprechung, Literatur und „Fachgutachten“ einer Berufsvereinigung in einem konkreten Anlassfall von keiner Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien iSd § 14 KMG ausging und dementsprechende Prospektangaben für nicht erforderlich hielt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2024/3012
  • OGH, 13.02.2024, 10 Ob 23/23i

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