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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2015, Band 2015
Zur Haftung des Verkäufers von Bauprodukten
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2015
- Judikatur, 2345 Wörter
- Seiten 99-102
- https://doi.org/10.33196/zrb201503009901
20,00 €
inkl MwStDer Händler haftet dem Käufer gegenüber nur für die ihn selbst treffenden Pflichten wie die Auswahl eines geeigneten Erzeugers, einwandfreie Lagerung der Ware, Hinweise auf Gefahren und ordnungsgemäße Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe anzusehen ist.
Bei Umsatzgeschäften ohne besondere Treue- und Vertrauensbande sind an den Umfang der Aufklärungspflichten nur geringe Anforderungen zu stellen.
Gemäß § 344 UGB gelten von einem Unternehmer vorgenommene Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
- Wenusch, Hermann
- § 923 ABGB
- § 924 ABGB
- Aufklärungspflichten
- § 927 ABGB
- ZRB 2015, 99
- OGH, 18.02.2015, 7 Ob 94/14w
- Gewährleistung
- § 344 UGB
- § 929 ABGB
- § 925 ABGB
- § 931 ABGB
- § 933a ABGB
- § 933b ABGB
- § 926 ABGB
- Baurecht
- § 932 ABGB
- § 930 ABGB
- § 928 ABGB
- § 922 ABGB