


Zur Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch den Treuhänder.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 71
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 545 Wörter, Seiten 307-307
20,00 €
inkl MwSt




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§ 1425 ABGB. Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen seinen Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen. Das gilt va dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- oeba-Slg 2023/2909
- OGH, 12.10.2022, 1 Ob 177/22v
§ 1425 ABGB. Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen seinen Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen. Das gilt va dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2909
- OGH, 12.10.2022, 1 Ob 177/22v