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Zur Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch den Treuhänder.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 71
- Rechtsprechung des OGH, 545 Wörter
- Seiten 307-307
- https://doi.org/10.47782/oeba202304030701
20,00 €
inkl MwSt§ 1425 ABGB. Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen seinen Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen. Das gilt va dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- oeba-Slg 2023/2909
- OGH, 12.10.2022, 1 Ob 177/22v
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