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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Hinterlegung nach § 1425 ABGB durch den Treuhänder.

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§ 1425 ABGB. Der Treuhänder kann bei Auftreten eines Konflikts zwischen seinen Treugebern und unklarer Sach- oder Rechtslage das Treugut gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegen. Das gilt va dann, wenn unklar ist, ob die Ausfolgungsbedingungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber, dass die Sach- oder Rechtslage überhaupt unklar ist. Ist dies eindeutig nicht der Fall, besteht für die Hinterlegung kein rechtfertigender Grund.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2023/2909
  • OGH, 12.10.2022, 1 Ob 177/22v

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