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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur internationalen Zuständigkeit in Anlegerprozessen.

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Art 7 EuGVVO. Gerichte des Wohnsitzes des Anlegers sind als Gerichte des Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, dann zuständig, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Bei der Beurteilung dieser „spezifischen Gegebenheiten“ kommt es nicht auf die Anzahl von einzelnen Sachverhaltselementen an, die auf eine inländische Zuständigkeit weisen, sondern auf ihre Bedeutung im Verhältnis zwischen den Verfahrensparteien. Inländische Zuständigkeit ist nicht gegeben, wenn Aktien einer deutschen AG an deutschen Börsenplätzen gekauft und verkauft wurden und Grundlage für den erhobenen Schadenersatzanspruch die Behauptung von bei einer Abschlussprüfung in Deutschland unterlaufenen Fehlern ist.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2837
  • OGH, 14.12.2021, 2 Ob 154/21t

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