


Zur Kausalität bei der Prospekthaftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 68
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1714 Wörter, Seiten 421-423
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 1292, 1293, 1295, 1298, 1304 ABGB. Mangelhafte Prospektangaben können Schadenersatzansprüche begründen, wenn der Geschädigte die Kausalität zwischen den mangelhaften Prospektangaben und seinem Anlageentschluss nachweist. Diese Kausalität ist gegeben, wenn sich der Anleger im Vertrauen auf den ihm bekannten Prospekt zum Kauf entschlossen hat, wenn er also die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben tatsächlich zur Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition gemacht hat. Ausreichend ist bloße Mitverursachung gemeinsam mit dem Beratungsgespräch.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 22.01.2020, 3 Ob 239/19x
- oeba-Slg 2020/2673
§§ 1292, 1293, 1295, 1298, 1304 ABGB. Mangelhafte Prospektangaben können Schadenersatzansprüche begründen, wenn der Geschädigte die Kausalität zwischen den mangelhaften Prospektangaben und seinem Anlageentschluss nachweist. Diese Kausalität ist gegeben, wenn sich der Anleger im Vertrauen auf den ihm bekannten Prospekt zum Kauf entschlossen hat, wenn er also die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben tatsächlich zur Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition gemacht hat. Ausreichend ist bloße Mitverursachung gemeinsam mit dem Beratungsgespräch.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 22.01.2020, 3 Ob 239/19x
- oeba-Slg 2020/2673