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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Kausalität bei der Prospekthaftung

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§§ 1292, 1293, 1295, 1298, 1304 ABGB. Mangelhafte Prospektangaben können Schadenersatzansprüche begründen, wenn der Geschädigte die Kausalität zwischen den mangelhaften Prospektangaben und seinem Anlageentschluss nachweist. Diese Kausalität ist gegeben, wenn sich der Anleger im Vertrauen auf den ihm bekannten Prospekt zum Kauf entschlossen hat, wenn er also die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben tatsächlich zur Grundlage seiner schadensauslösenden Disposition gemacht hat. Ausreichend ist bloße Mitverursachung gemeinsam mit dem Beratungsgespräch.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 22.01.2020, 3 Ob 239/19x
  • oeba-Slg 2020/2673

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