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Zur (konkludenten) Einräumung von Mitbenützungsrechten an Wohnungseigentum
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 651 Wörter
- Seiten 30-30
- https://doi.org/10.33196/wobl201601003001
30,00 €
inkl MwStDas ausschließliche Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers umfasst auch die Befugnis, einem Dritten oder einem anderen Wohnungseigentümer an seinem Wohnungseigentumsobjekt (Mitbenützungs-)Rechte einzuräumen; die Einräumung von Mitbenützungsrechten kann auch konkludent erfolgen.
Wird ein im Wohnungseigentum stehender Kfz-Abstellplatz zunächst von einem Wohnungsgebrauchsberechtigten eines anderen Wohnungseigentumsobjekts mit ausdrücklicher Zustimmung und in weiterer Folge vom Wohnungseigentümer desselben Wohnungseigentumsobjekts bzw dessen Mieter jahrelang mit Wissen des Wohnungseigentümers des gegenständlichen Kfz-Abstellplatzes und von diesem unwidersprochen genutzt, um zu einem Holzschuppen zu gelangen, kann das Vorliegen einer Vereinbarung über die Nutzung des Kfz-Abstellplatzes bejaht werden.
- § 56 Abs 1 WEG
- WOBL-Slg 2016/8
- BG Oberndorf, 2 C 237/13x
- § 2 WEG
- OGH, 19.05.2015, 5 Ob 84/15m, Zurückweisung der Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 863 ABGB
- § 523 ABGB
- LG Salzburg, 53 R 229/14d
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