


Zur Konkurrenz des Rückforderungsanspruchs gem §§ 82 f GmbH mit dem Rückforderungsanspruch wegen verbotswidriger Leistung nach allgemeinem Bereicherungsrecht und zur Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche aus verbotener E...
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1316 Wörter, Seiten 286-288
30,00 €
inkl MwSt




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Der gesellschaftsrechtliche und eigenständige Rückforderungsanspruch gem § 82 f GmbH konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Demnach kommt neben der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG, die im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlungen zu laufen beginnt, auch die allgemeine (lange) Verjährungsfrist zum Tragen. Das zu § 83 Abs 1 GmbHG entwickelte Aufrechnungsverbot kann auf einen auf allgemeines Bereicherungsrecht gestützten Rückforderungsanspruch nicht übertragen werden.
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- § 1438 ABGB
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p
- § 82 GmbHG
- § 1494 ABGB
- § 83 GmbHG
- § 63 Abs 3 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 31.05.2017, 5 R 12/17x-46
- WBl-Slg 2018/86
Der gesellschaftsrechtliche und eigenständige Rückforderungsanspruch gem § 82 f GmbH konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Demnach kommt neben der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG, die im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlungen zu laufen beginnt, auch die allgemeine (lange) Verjährungsfrist zum Tragen. Das zu § 83 Abs 1 GmbHG entwickelte Aufrechnungsverbot kann auf einen auf allgemeines Bereicherungsrecht gestützten Rückforderungsanspruch nicht übertragen werden.
- § 1438 ABGB
- OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p
- § 82 GmbHG
- § 1494 ABGB
- § 83 GmbHG
- § 63 Abs 3 GmbHG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien, 31.05.2017, 5 R 12/17x-46
- WBl-Slg 2018/86