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Zur Konkurrenz des Rückforderungsanspruchs gem §§ 82 f GmbH mit dem Rückforderungsanspruch wegen verbotswidriger Leistung nach allgemeinem Bereicherungsrecht und zur Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche aus verbotener E...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1316 Wörter, Seiten 286-288

30,00 €

inkl MwSt

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Artikel Zur Konkurrenz des Rückforderungsanspruchs gem §§ 82 f GmbH mit dem Rückforderungsanspruch wegen verbotswidriger Leistung nach allgemeinem Bereicherungsrecht und zur Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche aus verbotener E... in den Warenkorb legen

Der gesellschaftsrechtliche und eigenständige Rückforderungsanspruch gem § 82 f GmbH konkurriert mit der Rückforderung von verbotswidrigen Leistungen nach allgemeinem Bereicherungsrecht. Demnach kommt neben der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 83 Abs 5 GmbHG, die im Zeitpunkt der rechtswidrigen Zahlungen zu laufen beginnt, auch die allgemeine (lange) Verjährungsfrist zum Tragen. Das zu § 83 Abs 1 GmbHG entwickelte Aufrechnungsverbot kann auf einen auf allgemeines Bereicherungsrecht gestützten Rückforderungsanspruch nicht übertragen werden.

  • § 1438 ABGB
  • OGH, 21.12.2017, 6 Ob 206/17p
  • § 82 GmbHG
  • § 1494 ABGB
  • § 83 GmbHG
  • § 63 Abs 3 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien, 31.05.2017, 5 R 12/17x-46
  • WBl-Slg 2018/86

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