


Zur „Kontenöffnung“ im Verlassenschaftsverfahren.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 304 Wörter, Seiten 352-352
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§§ 540, 762 ABGB; §§ 166, 169, 177 AußStrG. Das Einholen von Auskünften bei der kontoführenden Bank des Erblassers setzt konkrete Anhaltspunkte für die Nachlasszugehörigkeit weiterer Vermögenswerte voraus, die dadurch ermittelt werden könnten. Das Konkretisierungserfordernis darf aber nicht überspannt werden.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 19.12.2016, 2 Ob 211/16t
- oeba-Slg 2017/2347
§§ 540, 762 ABGB; §§ 166, 169, 177 AußStrG. Das Einholen von Auskünften bei der kontoführenden Bank des Erblassers setzt konkrete Anhaltspunkte für die Nachlasszugehörigkeit weiterer Vermögenswerte voraus, die dadurch ermittelt werden könnten. Das Konkretisierungserfordernis darf aber nicht überspannt werden.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 19.12.2016, 2 Ob 211/16t
- oeba-Slg 2017/2347