Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!




Heft 12, Dezember 2016, Band 64
Zur Kraftloserklärung von Gewinnscheinen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 1397 Wörter
- Seiten 924-925
- https://doi.org/10.47782/oeba201612092401
20,00 €
inkl MwSt§ 9 AußStrG; §§ 1, 3, 13 KEG. Falls mehrere gleichartige Urkunden existieren, muss der Antragsteller jene, deren Kraftloserklärung er begehrt, so bestimmt bezeichnen, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Die Angaben müssen so vollständig sein, dass aus ihnen die Unterscheidbarkeit von anderen im Verkehr befindlichen, ähnlichen oder gleichartigen Urkunden für das Gericht gegeben ist.
Macht der Erbe geltend, dass ihm - und nicht schon dem Erblasser - Urkunden abhandengekommen sind, so muss er bescheinigen, dass das Papier in seinen Besitz übergegangen ist oder das Recht auf das Papier ihm zusteht. Diese Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn Urkunden schon dem Erblasser abhandengekommen sein sollen.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 17.08.2016, 8 Ob 69/16d
- oeba-Slg 2016/2298
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €