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Zur Löschung eines verpfändeten Baurechts.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 419 Wörter
- Seiten 544-544
- https://doi.org/10.47782/oeba201607054401
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inkl MwSt§ 8 BauRG. Die Löschung eines Baurechts vor Ablauf der Zeit, für die es bestellt ist, ohne die Zustimmung der darauf eingetragenen Pfandgläubiger darf nur mit der Beschränkung bewilligt werden, dass die Rechtswirkung der Löschung in Ansehung der Pfandund anderen dinglichen Rechte erst mit deren Löschung einzutreten hat. Diese Rechtslage ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 25.08.2015, 5 Ob 156/15z
- oeba-Slg 2016/2238
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