Zur Löschung und Eintragung von GmbH-Geschäftsführern
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 29
- Rechtsprechung, 152 Wörter
- Seiten 539 -540
- https://doi.org/10.33196/wbl201509053901
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Die Löschung der Funktion als Geschäftsführer im Firmenbuch wirkt nur deklarativ, nicht rechtsbegründend. Deshalb kommt dem gelöschten Geschäftsführer im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu.
Rechtswirkungen äußert die Löschung nur im Rahmen von § 15 UGB und § 17 Abs 3 GmbHG. Sie berührt deshalb die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht als abberufen in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht; eigene firmenbuchrechtliche Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, kommen dem abberufenen Geschäftsführer nicht zu.
Ein GmbH-Gesellschafter kann im eigenen Namen nicht gegen die Eintragung eines Geschäftsführers bzw Geschäftsführerwechsels rekurrieren.
Die Anfechtung der Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen mittels Rekurs ist im Firmenbuchverfahren nicht möglich. Dies gilt auch für Beschlüsse über die Eintragung eines Geschäftsführers bzw eines Geschäftsführerwechsels, selbst wenn strittige Vorfragen zu prüfen sind, wie etwa, ob ein Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zustande gekommen ist.
- § 15 UGB
- § 17 Abs 3 GmbHG
- OLG Wien, 02.12.2014, 28 R 348/14y
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 27.04.2015, 6 Ob 33/15x
- WBl-Slg 2015/180
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