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Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 1241 Wörter
- Seiten 47-48
- https://doi.org/10.33196/wbl201401004701
30,00 €
inkl MwStDie Nichtigkeit eines Beschlusses ist auf gravierende Fälle fehlerhafter Beschlüsse zu beschränken. Es müssen derart klare Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen die guten Sitten vorliegen, dass nicht einmal der Anschein rechtmäßigen Handelns gewahrt ist.
Anderenfalls ist ein mangelhafter Beschluss bloß anfechtbar und kann nicht mehr umgestoßen werden, wenn er nicht fristgerecht angefochten wird.
- OLG Wien, 07.03.2013, 16 R 213/12d
- LG Wien, 13.08.2012, 7 Cg 78/11h
- § 7 VereinsG
- OGH, 21.05.2013, 1 Ob 75/13f
- WBl-Slg 2014/14
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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