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Zur „Parodie“ als Rechtsfertigungsgrund für einen Urheberrechtseingriff

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1397 Wörter, Seiten 748-749

30,00 €

inkl MwSt

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Bei der Anwendung der Ausnahme für Parodien muss im konkreten Fall ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der Urheber und der freien Meinungsäußerung des Nutzers gewahrt werden, wofür sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Die Freiheit der Parodie endet daher keineswegs erst bei diskriminierenden Inhalten oder einer nachweislichen Verletzung materieller Interessen.

  • § 42f Abs 2 UrhG
  • OGH, 27.08.2024, 4 Ob 97/24d
  • OLG Wien als RekursG, 06.05.2024, GZ 33 R 4/24m-10
  • WBl-Slg 2024/200
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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