Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zur Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel durch das nationale Gericht von Amts wegen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 3357 Wörter
- Seiten 389-392
- https://doi.org/10.33196/wbl201307038901
30,00 €
inkl MwStDie RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, das als RechtsmittelG mit einem Rechtsstreit über die Gültigkeit von Klauseln in einem zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher auf der Grundlage eines vom Gewerbetreibenden vorformulierten Formulars geschlossenen Vertrag befasst ist, im Fall, dass es nach innerstaatlichem Prozessrecht befugt ist, alle Nichtigkeitsgründe, die sich klar aus den im ersten Rechtszug vorgebrachten Umständen ergeben, zu prüfen und gegebenenfalls die Rechtsgrundlage, die für die Ungültigkeit dieser Klauseln geltend gemacht wurde, entsprechend den festgestellten Tatsachen umzuqualifizieren, von Amts wegen oder unter Umqualifizierung der Rechtsgrundlage des Antrags die Missbräuchlichkeit dieser Klauseln anhand der Kriterien dieser RL prüfen muss.
Art 6 Abs 1 der RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht, das die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel feststellt, zum einen – ohne einen entsprechenden Antrag des Verbrauchers abwarten zu müssen – alle Konsequenzen ziehen muss, die sich nach nationalem Recht aus dieser Feststellung ergeben, um sicher sein zu können, dass diese Klausel für den Verbraucher unverbindlich ist, und zum anderen – grundsätzlich anhand objektiver Kriterien – prüfen muss, ob der betreffende Vertrag ohne diese Klausel bestehen kann.
Die RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass das nationale Gericht, das von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel festgestellt hat, das innerstaatliche Prozessrecht nach Möglichkeit so anzuwenden hat, dass alle Konsequenzen gezogen werden, die sich nach nationalem Recht aus der Feststellung der Missbräuchlichkeit der fraglichen Klausel ergeben, damit es sicher sein kann, dass diese Klausel für den Verbraucher unverbindlich ist.
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 30.05.2013, Rs C-397/11, (Erika Jörös/Aegon Magyarország Hitel Zrt; Fővárosi Bírőság [Ungarn])
- RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- WBl-Slg 2013/134
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €