


Zur Prüfung der vorgeschriebenen Akontobeiträge im Streitverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 886 Wörter, Seiten 122-123
30,00 €
inkl MwSt




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Ob überhaupt und ggf in welchem Ausmaß die vorgeschriebenen Akontobeiträge auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche enthalten könnten, ist nicht im Streitverfahren über die Berechtigung der Vorschreibungen zu entscheiden, sondern der Prüfung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren vorbehalten. Das gilt selbst für den Einwand vertragswidrig vorgeschriebener Bewirtschaftungskosten, sodass im Streitverfahren auch nicht zu prüfen ist, ob der Verwalter mit der konkreten Vorschreibung seine Kompetenzen allenfalls überschritten haben könnte.
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- OGH, 03.09.2024, 5 Ob 4/24k, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- LGZ Wien, 34 R 161/23p
- BG Innere Stadt Wien, 35 C 105/23m
- WOBL-Slg 2025/27
- § 32 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
Ob überhaupt und ggf in welchem Ausmaß die vorgeschriebenen Akontobeiträge auch nicht liegenschaftsbezogene Ansprüche enthalten könnten, ist nicht im Streitverfahren über die Berechtigung der Vorschreibungen zu entscheiden, sondern der Prüfung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren vorbehalten. Das gilt selbst für den Einwand vertragswidrig vorgeschriebener Bewirtschaftungskosten, sodass im Streitverfahren auch nicht zu prüfen ist, ob der Verwalter mit der konkreten Vorschreibung seine Kompetenzen allenfalls überschritten haben könnte.
- OGH, 03.09.2024, 5 Ob 4/24k, Zurückweisung der ordentlichen Revision
- LGZ Wien, 34 R 161/23p
- BG Innere Stadt Wien, 35 C 105/23m
- WOBL-Slg 2025/27
- § 32 Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht