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Zur Qualifikation einer Wohnung als Ferienwohnung iSd MRG-Vollausnahme
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 36
- Rechtsprechung, 585 Wörter
- Seiten 67 -67
- https://doi.org/10.33196/wobl202302006701
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Die Parteien haben im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass das Objekt nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf. Daneben bestand Einigkeit darüber, dass der Mieter, der ein Busunternehmen betreibt, die Wohnung nicht selbst bewohnen wird, sondern diese va seinen Chauffeuren, die regelmäßig in der Nacht in Wien ankommen und am darauffolgenden Nachmittag von Wien wieder abfahren, zur Verfügung stehen soll. Damit kann aber entgegen der Ansicht des Vermieters keine Rede davon sein, dass im Mietvertrag die Verwendung der Wohnung zu Zwecken der Erholung oder Freizeitgestaltung vereinbart worden wäre.
- OGH, 21.04.2022, 5 Ob 53/22p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 1 Abs 1 MRG
- WOBL-Slg 2023/23
- § 1 Abs 2 Z 4 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 288/21f
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