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Zur Rechtsmittelbefugnis der StA zum Vorteil der angeklagten Person im kollegialgerichtlichen Verfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 147
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
4850 Wörter, Seiten 209-214

30,00 €

inkl MwSt

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Die StA als Vertreterin der öffentlichen Anklage kann nicht nur zum Nachteil, sondern auch zugunsten der angeklagten Person Rechtsmittel gegen Urteile der Strafgerichte erster Instanz einlegen. Nach der Judikatur des OGH kann diese Rechtsmittelbefugnis der StA zugunsten der angeklagten Person im Verfahren vor dem LG als Schöffen- oder Geschworenengericht aber nicht gegen deren Willen ausgeübt werden. Da der Wortlaut des § 282 Abs 1 StPO allerdings in die entgegengesetzte Richtung weist und andere, aus den Aufgaben und der Stellung der StA erwachsende Argumente gegen eine solche Einschränkung der staatsanwaltschaftlichen Rechtsmittellegitimation sprechen könnten, soll der folgende Beitrag diese Frage näher behandeln.

  • Hajszan, Jakob
  • StA
  • § 344 StPO
  • § 465 StPO
  • § 489 StPO
  • JBL 2025, 209
  • § 283 StPO
  • § 3 StPO
  • Berufung
  • Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
  • Öffentliches Recht
  • notwendige Verteidigung
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 61 StPO
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1 StAG
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 23 StPO
  • Objektivität
  • § 282 StPO
  • Nichtigkeitsbeschwerde
  • Arbeitsrecht
  • Rechtsmittellegitimation

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