Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 7, Juli 2020, Band 34

Zur Rechtsmittelbefugnis eines GmbH-Gesellschafters gegen Eintragungsbeschlüsse des Firmenbuchgerichts

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Die Parteistellung und Rechtsmittellegitimation von Gesellschaftern einer GmbH im Firmenbuchverfahren richtet sich gemäß 15 Abs 1 FBG nach § 2 AußstrG. Nach dieser Bestimmung sind nur solche Personen materielle Parteien des Verfahrens, deren rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung oder durch eine sonstige gerichtliche Tätigkeit unmittelbar beeinflusst wird. Unmittelbar beeinflusst ist eine Person dann, wenn die gerichtliche Entscheidung Rechte und Pflichten dieser Person ändert, ohne dass noch eine andere Entscheidung gefällt werden muss. Bloße Reflexwirkungen reichen nicht aus, um eine materielle Parteistellung zu begründen.

Die Rechtsmittelbefugnis des Gesellschafters einer GmbH gegen Eintragungsbeschlüsse des Firmenbuchgerichts setzt voraus, dass seine firmenbuchrechtliche Rechtssphäre berührt wird, etwa weil es iSd § 5 Z 6 FBG um seine Eintragung oder Nichteintragung als Gesellschafter, somit um seine eigene Gesellschafterstellung geht. In allen übrigen Fällen kommt Gesellschaftern im Firmenbuchverfahren daher in der Regel keine Rekurslegitimation im eigenen Namen zu.

Auch daraus, dass eine strittige Vorfrage wie etwa die Frage, ob ein Gesellschafterbeschluss rechtswirksam zustande gekommen ist zu prüfen ist, lässt sich keine Rekurslegitimation einzelner Gesellschafter ableiten. In einem solchen Fall wird die firmenbuchrechtliche Position des Gesellschafters nicht berührt.

Dies gilt auch für die Eintragung des Gesellschafterbeschlusses auf Auflösung der Gesellschaft, auf Änderung der Firma durch den Zusatz „in Liqu.“, auf Abberufung der Geschäftsführer und auf Bestellung eines Liquidators. Anderes würde lediglich bei einer amtswegigen Löschung gemäß § 40 FBG gelten, die ohne zugrunde liegenden Gesellschafterbeschluss von Amts wegen erfolgt und den Untergang der Gesellschafterstellung nach sich zieht.

  • OLG Wien, 28.05.2019, 6 R 187/19t-20
  • HG Wien, 19.03.2019, 75 Fr 1817/19m-11
  • WBl-Slg 2020/131
  • OGH, 24.09.2019, 6 Ob 163/19t
  • § 40 FBG
  • § 5 Z 6 FBG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 2 AußstrG
  • § 15 FBG

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Willensbildung der Kapitalgesellschafter in absentia
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Rechtsbehelfe bei Fehlzustellungen von Postdienstleistungsunternehmen
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Unternehmensrecht: Zur Auslegung der Handelsvertreter-RL
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Unzulässige Kontrollmaßnahme – Anspruch auf ideellen Schadenersatz
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum Begriff des Betriebes und des leitenden Angestellten
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Austritt wegen Gesundheitsgefährdung
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Parteistellung im kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrollverfahren
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Barabfindung bei Ausschluss von Minderheitsaktionären
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Vermittlungstätigkeiten iSd GewO
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Unternehmerisches Zugänglichmachen von Glücksspielgeräten
Band 34, Ausgabe 7, Juli 2020
eJournal-Artikel

30,00 €