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Zur rechtswidrigen Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung für einen Lieferauftrag
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2015
- Judikatur, 1494 Wörter
- Seiten 178-180
- https://doi.org/10.33196/rpa201503017801
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inkl MwStEine Unmöglichkeit der vorherigen globalen Preisgestaltung gemäß § 29 Abs 1 Z 2 BVergG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die geistig schöpferischen Dienstleistungen (anders als bei Totalunternehmerleistungen) nicht Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind.
Dass die für die Vergleichbarkeit der Angebote erforderlichen Planungsleistungen für einen Lieferauftrag ausschließlich im Zuge des Vergabeverfahrens erbracht werden, ist für die Anwendung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 29 Abs 1 Z 2 BVergG nicht ausreichend.
- Deutschmann, Daniel
- Heid, Stephan
- Verhandlungsverfahren
- § 29 Abs 1 Z 2 BVergG
- globale Preisgestaltung.
- RPA 2015, 178
- BVwG, 27.01.2015, W134 2015765-2/17E, „ANZ St. Pölten – Möblierungsleistungen“
- Vergaberecht
- Lieferauftrag
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