


Zur Reichweite des Mietzinsüberprüfungsbegehrens
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 415 Wörter, Seiten 51-51
30,00 €
inkl MwSt




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Im Bereich der Hauptmietzinsüberprüfung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG steht es dem Mieter frei, die Feststellung der zulässigen Höhe des Hauptmietzinses pro futuro oder zu bestimmten Zinsterminen zu begehren. Es entspricht stRsp, dass dem Erfordernis der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung durch eine Geltendmachung der Mietzinsüberschreitung nur zu bestimmten Zinsterminen nicht entsprochen wird, weil dabei die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung nur eine Vorfrage ist.
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- LGZ Wien, 39 R 352/11w
- OGH, 04.07.2012, 5 Ob 74/12m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 37 Abs 1 Z 8 MRG
- WOBL-Slg 2013/13
Im Bereich der Hauptmietzinsüberprüfung nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG steht es dem Mieter frei, die Feststellung der zulässigen Höhe des Hauptmietzinses pro futuro oder zu bestimmten Zinsterminen zu begehren. Es entspricht stRsp, dass dem Erfordernis der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung durch eine Geltendmachung der Mietzinsüberschreitung nur zu bestimmten Zinsterminen nicht entsprochen wird, weil dabei die Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung nur eine Vorfrage ist.
- LGZ Wien, 39 R 352/11w
- OGH, 04.07.2012, 5 Ob 74/12m, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 1 MRG
- § 37 Abs 1 Z 8 MRG
- WOBL-Slg 2013/13