


Zur Restitution nichtiger und nicht angefochtener Beschlüsse in der GmbH
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 36
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 2864 Wörter, Seiten 663-666
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Fraglich ist, ob Gesellschafter einer GmbH, die durch einen nichtigen, aber durch Fristablauf geheilten oder durch einen nicht rechtzeitig angefochtenen Beschluss benachteiligt wurden, verlangen können, dass der status quo ante wiede hergestellt werde. Im folgenden Text wird diese Frage geprüft.
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- Koppensteiner, Hans-Georg
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- Naturalrestitution
- Abstimmungsermessen
- nichtige/anfechtbare Beschlüsse
- nichtiger Beschlüsse
- Mitgliedschaft
- § 1304 ABGB
- WBL 2022, 663
- Fristablauf
- § 828 BGB
- Treuepflicht
- § 199 Abs 1 AktG
- Schadenersatz
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Stimmpflicht
- § 254 BGB
- § 10 Abs 2 FBG
- § 200 AktG
- Restitution (ex nunc)
- Heilung
- Beseitigung
- § 1323 ABGB
Fraglich ist, ob Gesellschafter einer GmbH, die durch einen nichtigen, aber durch Fristablauf geheilten oder durch einen nicht rechtzeitig angefochtenen Beschluss benachteiligt wurden, verlangen können, dass der status quo ante wiede hergestellt werde. Im folgenden Text wird diese Frage geprüft.
- Koppensteiner, Hans-Georg
- Naturalrestitution
- Abstimmungsermessen
- nichtige/anfechtbare Beschlüsse
- nichtiger Beschlüsse
- Mitgliedschaft
- § 1304 ABGB
- WBL 2022, 663
- Fristablauf
- § 828 BGB
- Treuepflicht
- § 199 Abs 1 AktG
- Schadenersatz
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Stimmpflicht
- § 254 BGB
- § 10 Abs 2 FBG
- § 200 AktG
- Restitution (ex nunc)
- Heilung
- Beseitigung
- § 1323 ABGB