Zur Schadensminderungsobliegenheit des Anlegers.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 65
- Rechtsprechung des OGH, 1124 Wörter
- Seiten 196 -197
- https://doi.org/10.47782/oeba201703019601
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§ 1304 ABGB; § 501 ZPO. Ob eine „besondere Fallkonstellation“ vorliegt, in der den Anleger eine Verkaufsoder Behalteobliegenheit trifft, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Die Rechtsansicht, dass der Anleger die ungewollte Veranlagung verkaufen hätte müssen, wenn er das im Moment der Erkenntnis seines Primärschadens mit Gewinn hätte tun können, ist vertretbar.
Mit Erkenntnis der Risikogeneigtheit müssen zwangsläufig Zweifel an der Richtigkeit der Angaben einhergehen, sodass die Entscheidung eines Anlegers, die ungewollte Veranlagung dennoch zu halten, nicht mehr auf das haftungsbegründende Verhalten zurückgeführt werden kann.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2329
- OGH, 18.10.2016, 1 Ob 118/16h
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