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Zur Strafbarkeit der Teilnahme an Terrorcamps
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 780 Wörter
- Seiten 200-201
- https://doi.org/10.33196/jbl201503020001
30,00 €
inkl MwStDie Absolvierung einer Kampfausbildung samt der Teilnahme an Kampfhandlungen stellt eine geradezu typische, die terroristische Vereinigung fördernde Handlung dar, die über die (ebenso tatbildliche) Zusage eines „Schläfers“, auf jederzeitigen Abruf für einen „Einsatz“ zur Verfügung zu stehen, weit hinaus reicht.
Es ergeben sich keine Bedenken an der Verfassungskonformität der §§ 278b und 278 Abs 3 Fall 3 StGB.
- OLG Wien, 13.10.2014, 23 Bs 325/14h
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 278b StGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 278 Abs 3 StGB
- JBL 2015, 200
- OGH, 27.11.2014, 12 Os 146/14h
- Arbeitsrecht
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