



Zur Überwälzbarkeit von fiktiven Mietkosten für das Hausbetreuungszentrum sowie von Kosten für die Internetverbindung auf den Mieter
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 1204 Wörter
- Seiten 70-71
- https://doi.org/10.33196/wobl202302007001
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inkl MwStDie fiktiven Mietkosten für das Hausbetreuungszentrum und die Kosten der Internetverbindung sind keine BK iSd § 21 MRG und keine besonderen Aufwendungen iSd § 24 MRG. Die Unterbringung von Überwachungsanlagen in einem versperrbaren Raum ist nicht gleichbedeutend damit, dass ein Hausbetreuungszentrum (mit Küche, Sanitäranlagen und Büroausstattung) erforderlich ist. Den Feststellungen lässt sich außerdem nicht entnehmen, dass die Funktion der Internetverbindung hier über die bloß interne Kommunikation hinausreicht und der Funktion einer für die behördlich vorgeschriebene Fernüberwachung durch den externen Brandschutzbeauftragten notwendigen Telefonverbindung gleicht.
- § 21 MRG
- § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG
- OGH, 21.02.2022, 5 Ob 161/21v, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 23 MRG
- § 24 MRG
- LGZ Wien, 39 R 42/21x
- Miet- und Wohnrecht
- § 20 Abs 1 Z 2 WGG
- § 20 Abs 1 Z 1 lit a WGG
- WOBL-Slg 2023/26
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