


Zur (Un-)Entgeltlichkeit von Zahlungsaufschüben nach dem VKrG.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 69
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 5421 Wörter, Seiten 712-717
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 914, 983, 988, 1376, 1379 ABGB; §§ 4, 11, 12, 25, 29 VKrG. Die Stundung ist nicht entgeltlich erfolgt, wenn der Kreditgeber einen aushaftenden Kreditsaldo fällig stellt und die Parteien danach eine befristete Vereinbarung über eine ratenweise Rückführung treffen, die lediglich die Durchsetzbarkeit der Gesamtforderung hinausschiebt, ohne dass dabei eine Regelung über das vom Kreditnehmer zu leistende Entgelt getroffen oder die bereits im ursprünglichen Kreditvertrag getroffene Vereinbarung von Kreditzinsen und Überziehungsprovisionen abgeändert oder neu gefasst würde.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Herndl, Lukas
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- oeba-Slg 2021/2773
- OGH, 26.02.2021, 10 Ob 35/20z
§§ 914, 983, 988, 1376, 1379 ABGB; §§ 4, 11, 12, 25, 29 VKrG. Die Stundung ist nicht entgeltlich erfolgt, wenn der Kreditgeber einen aushaftenden Kreditsaldo fällig stellt und die Parteien danach eine befristete Vereinbarung über eine ratenweise Rückführung treffen, die lediglich die Durchsetzbarkeit der Gesamtforderung hinausschiebt, ohne dass dabei eine Regelung über das vom Kreditnehmer zu leistende Entgelt getroffen oder die bereits im ursprünglichen Kreditvertrag getroffene Vereinbarung von Kreditzinsen und Überziehungsprovisionen abgeändert oder neu gefasst würde.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Herndl, Lukas
- oeba-Slg 2021/2773
- OGH, 26.02.2021, 10 Ob 35/20z