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Zur Unterbrechung des Firmenbuchverfahrens wegen eines präjudiziellen Vorverfahrens

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Nach § 19 Abs 1 FBG kann das Firmenbuchgericht ein Eintragungsverfahren so lange unterbrechen, bis in Ansehung eines Rechtsverhältnisses eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, wenn dieses Rechtsverhältnis Gegenstand eines anderen anhängigen Gerichtsverfahrens ist und die Entscheidung im Eintragungsbegehren vom Bestehen oder Nichtbestehen dieses Rechtsverhältnisses abhängt.

Wird ein wegen eines präjudiziellen Vorverfahrens unterbrochenes Verfahren außer Streitsachen unzulässigerweise weitergeführt und machen die Parteien des Verfahrens diesen Umstand geltend, führt dies zur Aufhebung der getroffenen Entscheidungen.

  • LG Wels, 16.11.2011, 27 Fr 3168/10y-7
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 15.10.2012, 6 Ob 62/12d
  • § 19 FBG
  • WBl-Slg 2013/16
  • OLG Linz, 08.02.2012, 6 R 419/11x-14
  • § 26 AußStrG

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