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Zeitschrift für Stiftungswesen
Zur Unvereinbarkeit der Stellung als Prozesskurator der Privatstiftung bei gleichzeitiger Rechtsvertretung der Begünstigten
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2015
- Judikatur, 1443 Wörter
- Seiten 78-81
- https://doi.org/10.33196/zfs201502007801
30,00 €
inkl MwStEin für die Privatstiftung zu bestellender Prozesskurator hat den Anforderungen zu entsprechen, die das Privatstiftungsgesetz an Stiftungsvorstände stellt. § 15 Abs 2 Privatstiftungsgesetz schließt juristische Personen ausdrücklich vom Vorstandsamt aus.
Im streitigen Feststellungsverfahren über die Wirksamkeit von Abberufungsbeschlüssen der abberufungsbefugten Begünstigten sind nicht nur die klagenden Stiftungsvorstandsmitglieder, sondern auch die Rechtsvertreter der Begünstigten von einer Vertretung der Privatstiftung wegen Interessenkollision ausgeschlossen.
- Wingert, Eric
- Haslwanter, Florian
- Interessenkollision.
- OLG Linz, 10.03.2015, 1 R 115/14h
- ZFS 2015, 78
- Stiftungen
- § 8 ZPO
- Privatstiftung
- Vorstand
- Prozesskurator
- § 15 PSG