Zur Unzulässigkeit der Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten für bestimmte Zahlungsformen in Telekommunikations- und Versicherungsverträgen
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 136
- Rechtsprechung, 3539 Wörter
- Seiten 655 -658
- https://doi.org/10.33196/jbl201410065501
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Sowohl bei dem Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags durch einen vom Zahler eigenhändig unterschriebenen Zahlschein als auch bei dem Verfahren zur Erteilung eines Überweisungsauftrags im Onlinebanking handelt es sich um „Zahlungsinstrumente“ iS des Art 4 Nr 23 Zahlungsdienste-RL (2007/64/EG) bzw des § 3 Z 21 ZaDiG. Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Fall der Nutzung eines solchen Zahlungsinstruments ist nach § 27 Abs 6 ZaDiG unzulässig.
Das Verbot des § 27 Abs 6 ZaDiG gelangt auch im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zur Anwendung. Für den Zeitraum zwischen 01. 11. 2009 (Inkrafttreten des ZaDiG) und 01. 01. 2013 (Inkrafttreten des VersRÄG 2013) derogiert § 27 Abs 6 S 2 ZaDiG – im Verhältnis zu § 41b VersVG als lex specialis und lex posterior – allfällig entgegenstehenden Regelungen materiell.
Die Anwendung des § 27 Abs 6 ZaDiG verletzt auch in Bezug auf „Altverträge“, die vor dem 01. 11. 2009 geschlossen wurden, nicht die Eigentumsfreiheit.
- Bydlinski, Peter
- § 28 KSchG
- § 27 Abs 6 ZaDiG
- Öffentliches Recht
- § 41b VersVG:
- HG Wien, 01.06.2010, 18 Cg 14/10p
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 17.06.2014, 10 Ob 27/14i
- OLG Wien, 25.01.2011, 4 R 209/10z
- JBL 2014, 655
- Arbeitsrecht
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