


Zur Unzumutbarkeit der Einführung eines „Click & Collect“-Systems während eines coronabedingten Lockdowns
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1047 Wörter, Seiten 170-172
30,00 €
inkl MwSt




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Die Ansicht, dass die Implementierung eines „Click & Collect“-Systems während der COVID-19-Pandemie für die Filiale eines Schuh-Einzelhändlers ein nachhaltiges Verlustgeschäft und sohin unzumutbar war, ist vertretbar, wenn diese Filiale in einem außerstädtischen Fachmarktzentrum als „Outletstore“ betrieben wurde, die Filiale nie an das „E-Shop-“, das „Click & Reserve“- und das (erst später implementierte) „Click & Collect“-System des Händlers angeschlossen war, die Filiale teilweise andere und beschädigte Ware führte und andere Preise verrechnete, sodass für dieses Geschäftslokal ein eigenes „Click & Collect“-System implementiert und für jedes Paar Schuhe eine eigene Kennzeichnung vergeben werden hätte müssen, was „kostenintensiv“ und nicht zuletzt aufgrund der reduzierten Preise „unwirtschaftlich“ gewesen wäre.
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- OGH, 23.05.2024, 4 Ob 15/24w, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 179/23i
- WOBL-Slg 2025/42
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1104 ABGB
Die Ansicht, dass die Implementierung eines „Click & Collect“-Systems während der COVID-19-Pandemie für die Filiale eines Schuh-Einzelhändlers ein nachhaltiges Verlustgeschäft und sohin unzumutbar war, ist vertretbar, wenn diese Filiale in einem außerstädtischen Fachmarktzentrum als „Outletstore“ betrieben wurde, die Filiale nie an das „E-Shop-“, das „Click & Reserve“- und das (erst später implementierte) „Click & Collect“-System des Händlers angeschlossen war, die Filiale teilweise andere und beschädigte Ware führte und andere Preise verrechnete, sodass für dieses Geschäftslokal ein eigenes „Click & Collect“-System implementiert und für jedes Paar Schuhe eine eigene Kennzeichnung vergeben werden hätte müssen, was „kostenintensiv“ und nicht zuletzt aufgrund der reduzierten Preise „unwirtschaftlich“ gewesen wäre.
- OGH, 23.05.2024, 4 Ob 15/24w, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 38 R 179/23i
- WOBL-Slg 2025/42
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1104 ABGB