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Markus, Kellner/​Liebel, Fabian

Zur Verbrauchereigenschaft eines GmbH-Gesellschafters und Interzession.

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§ 880a ABGB; §§ 1, 25c, 25d KSchG. Die Verbraucher bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. In erster Linie ist maßgeblich, inwieweit der Gesellschafter Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen kann. Eine formelle Geschäftsführerstellung ist dafür nicht erforderlich. Auf starre Beteiligungsgrenzen ist nicht abzustellen.

  • Markus, Kellner
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.10.2021, 6 Ob 88/21s
  • oeba-Slg 2022/2835

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