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Zur Vereinbarung von Aufgriffsrechten in der Insolvenz eines GmbH-Mitgesellschafters
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 69
- Rechtsprechung des OGH, 5386 Wörter
- Seiten 107-112
- https://doi.org/10.47782/oeba202102010701
20,00 €
inkl MwSt§ 879 ABGB; §§ 34, 76 GmbHG; §§ 20, 21, 25a, 25b, 26 IO. Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren. Auch die §§ 25a, 25b IO sind nicht anwendbar. Daher sind gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte grundsätzlich auch für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters wirksam.
Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes müssen freiwilliges Ausscheiden und Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution und Insolvenz andererseits als Fälle des Aufgriffsrechts gleich behandelt werden. Eine Abfindungsbeschränkung unter den Verkehrswert (Schätzwert) des Geschäftsanteils bei Exekution und Insolvenz des Gesellschafters ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sie nicht nur in diesen Fällen greift, sondern eine entsprechende Reduktion des Abfindungsanspruchs für jede Konstellation des freiwilligen (insb der Anteilsübertragung) und des unfreiwilligen Ausscheidens des Gesellschafters vereinbart wird.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- Seekirchner, Roswitha
- OGH, 16.09.2020, 6 Ob 64/20k
- oeba-Slg 2021/2724