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Zur Verjährung von Fehlberatungsansprüchen iZm Fremdwährungskrediten.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 666 Wörter
- Seiten 543-543
- https://doi.org/10.47782/oeba201607054301
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inkl MwSt§ 1489 ABGB. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entsprochen hat. Die - den Primärschaden darstellende - Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn es sich rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung entwickeln konnte. Ein nach Erkennen der Risikoträchtigkeit eintretender weiterer Schaden ist dann als bloßer Folgeschaden zu qualifizieren, dessen Verjährung gleichfalls mit der Kenntnis vom Eintritt des Primärschadens beginnt.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2016/2236
- OGH, 22.12.2015, 1 Ob 212/15f
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