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Zur Verjährung von wechselmäßigen Ansprüchen.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Rechtsprechung des OGH, 678 Wörter
- Seiten 50-51
- https://doi.org/10.47782/oeba202201005001
20,00 €
inkl MwStArt 70, 72 WechselG. Wechselmäßige Ansprüche gegen den Annehmer verjähren nach Art 70 Abs 1 WG stets binnen drei Jahren vom Verfalltag. Dies gilt auch dann, wenn der Verfalltag ein Feiertag oder ein „gleichgestellter“ Tag ist, also etwa ein Samstag.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 03.08.2021, 8 Ob 74/21x
- oeba-Slg 2022/2796
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