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Zur Verwechslungsgefahr zweier Wortbildzeichen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 872 Wörter
- Seiten 174-175
- https://doi.org/10.33196/wbl201903017401
30,00 €
inkl MwStDie Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen. Zu berücksichtigen sind die Kennzeichnungskraft der verletzten Marke, die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen und die Ähnlichkeit der von den Zeichen erfassten Waren. Bei einem Wortbildzeichen ist bei zumindest durchschnittlich kennzeichnungskräftigem Wortbestandteil für den Gesamteindruck in der Regel dieser maßgebend. Wird er unverändert in eine andere Marke übernommen und tritt nicht gegenüber den anderen Bestandteilen des übernehmenden Zeichens, die den Gesamteindruck prägen, in den Hintergrund, ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
- OLG Wien als Berufungs- und Rekursgericht, 30.04.2018, GZ 5 R 165/17x-27
- § 10 Abs 1 Z 2 MSchG
- OGH, 23.10.2018, 4 Ob 139/18x, „MK Illumination“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/50
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