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Zur Verwendung eines Handys bei Start-Stopp Funktion des Automotors und Halt vor einer Ampel

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 4
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
760 Wörter, Seiten 128-129

20,00 €

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Selbst wenn nur während des Stillstandes des Kraftfahrzeuges vor einer Lichtsignalanlage mit einem Handy in der Hand telefoniert wird, ist das erfolgte Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung vom Tatbestand des § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG umfasst. Es ist dabei auch nicht entscheidend, ob sich der Motor aufgrund der Start-Stopp-Automatik zwischenzeitlich abgeschaltet hat.

  • ZVG-Slg 2017/9
  • LVwG Vlbg, 19.12.2016, LVwG-1-37/2016-R12
  • § 134 Abs 3c KFG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 102 Abs 3 KFG

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