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Zur Voraussetzung der fehlenden Eigentümeridentität bei der Begründung von Kellereigentum

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Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.

  • § 300 ABGB
  • WOBL-Slg 2016/142
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Innsbruck, 10 Nc 4/15w
  • OGH, 25.01.2016, 5 Ob 162/15g

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