


Zur Wirksamkeit der Verpfändung der im Gemeinschaftsdepot erliegenden Wertpapiere durch einen Mitinhaber
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3357 Wörter, Seiten 163-167
30,00 €
inkl MwSt




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Jeder einzelverfügungsbefugte Mitinhaber eines „Oder-Depots“ ist auch zur Verpfändung der im Depot erliegenden Wertpapiere befugt.
Der Hinweis des Verpfänders, dass die Wertpapiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage nicht die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger.
-
- Trenker, Martin
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- OLG Wien, 26.04.2012, 5 R 293/11m-13
- § 1003 ABGB
- OGH, 23.10.2012, 10 Ob 30/12b
- § 456 ABGB
- HG Wien, 21.10.2011, 29 Cg 231/10f-9
- § 447 ABGB
- § 1002 ABGB
- WBl-Slg 2013/58
- § 1004 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Jeder einzelverfügungsbefugte Mitinhaber eines „Oder-Depots“ ist auch zur Verpfändung der im Depot erliegenden Wertpapiere befugt.
Der Hinweis des Verpfänders, dass die Wertpapiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage nicht die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger.
- Trenker, Martin
- OLG Wien, 26.04.2012, 5 R 293/11m-13
- § 1003 ABGB
- OGH, 23.10.2012, 10 Ob 30/12b
- § 456 ABGB
- HG Wien, 21.10.2011, 29 Cg 231/10f-9
- § 447 ABGB
- § 1002 ABGB
- WBl-Slg 2013/58
- § 1004 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht