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Heft 12, Dezember 2015, Band 28
Zur zehnjährigen Sperrfrist bei der Eigenbedarfskündigung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 573 Wörter
- Seiten 391-392
- https://doi.org/10.33196/wobl201512039102
30,00 €
inkl MwStDie zehnjährige Sperrfrist in § 30 Abs 3 Satz 2 MRG soll verhindern, dass ein durch Mietverträge belastetes Objekt eben wegen dieser Belastung günstig erworben und dann der bisherige Mieter durch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, den der Voreigentümer nicht hätte geltend machen können, „entfernt“ wird. Aufgrund dieses Regelungszwecks ist die Bestimmung teleologisch dahin zu reduzieren, dass die Sperrfrist dann nicht gilt, wenn schon der Rechtsvorgänger des Kündigenden wegen Eigenbedarfs hätte kündigen können.
- § 30 Abs 3 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 09.09.2015, 2 Ob 156/15b, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LGZ Wien, 39 R 155/15f
- WOBL-Slg 2015/164
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