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Vonkilch, Andreas

Zur Zulässigkeit der Anrechnung des Bauzinses gem § 14 WGG bei Neuabschluss eines Baurechtsvertrages durch die Bauvereinigung

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§ 14 Abs 1 WGG regelt das „Soll-Entgelt“ iSd Kostendeckungsprinzips, normiert aber keinen gesetzlichen Mietzins in dem Sinn, dass die danach errechneten Beträge ohne Rücksicht auf eine bestehende Vereinbarung zwischen der gemeinnützigen Bauvereinigung und den Mietern bzw Nutzungsberechtigten eingehoben werden könnten. Als Basis einer Entgeltzahlungsverpflichtung muss die Bestimmung des § 14 Abs 1 WGG – zumindest konkludent iSd § 863 ABGB – vereinbart sein.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 14 Abs 1 WGG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB
  • OGH, 30.06.2014, 5 Ob 72/14w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LGZ Wien, 38 R 326/13t
  • WOBL-Slg 2014/97

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