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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

Heft 3, Mai 2015, Band 2015

Gebetsberger, Kristina

Zur Zulässigkeit des gänzlichen Abfindungsausschlusses im Recht der Personengesellschaften

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Dem OGH zufolge ist der gänzliche Abfindungsausschluss zulässig, wenn dieser nur im Fall bestimmter Vertragsverletzungen im Rahmen des Ausscheidens aus der Gesellschaft vorgesehen ist. Demgegenüber hat der BGH in einem nur wenige Monate zuvor ergangenen Urteil das Gegenteil – die Sittenwidrigkeit des Abfindungsausschlusses auch im Fall der groben Pflichtverletzung durch den Gesellschafter – vertreten. Aus diesem Anlass werden im Rahmen der nachfolgenden Darstellung die Grenzen der Zulässigkeit von Klauseln erörtert, mit denen die Abfindung ausgeschlossen wird. Diesbezüglich wird auch darauf eingegangen, inwiefern die Umdeutung in eine Vertragsstrafe in Betracht kommt.

  • Gebetsberger, Kristina
  • § 879 ABGB
  • § 133 Abs 3 UGB
  • Austritt
  • gänzlicher Abfindungsausschluss
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • § 1336 ABGB
  • § 137 Abs 2 UGB
  • Abfindung
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2015, 108
  • Sittenwidrigkeit
  • Vertragsstrafe.
  • Ausschluss
  • Beschränkung der Abfindung
  • Hinauskündigung
  • § 132 Abs 2 UGB

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