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Heft 12, Dezember 2015, Band 28
Zur Zulässigkeit einer Ablösevereinbarung und zur Anwendbarkeit der Umstandsklausel auf ein vertraglich eingeräumtes Weitergaberecht
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 475 Wörter
- Seiten 390-391
- https://doi.org/10.33196/wobl201512039001
30,00 €
inkl MwStIm Vollanwendungsbereich des MRG ist eine Ablöse ungültig und verboten, sofern der Ablöse keine gleichwertige Gegenleistung des Vormieters gegenüber steht. Der Umstand, dass die vom Vormieter getätigten Investitionen bereits „wirtschaftlich und technisch abgeschrieben“ sind, ändert jedoch an der Wirksamkeit der Ausübung des eingeräumten Weitergaberechts nichts, da der Vormieter dieses Weitergaberecht auch ohne Ablösevereinbarung ausüben kann.
Im Unterschied zu einem (unbeschränkten oder beschränkten) Weitergaberecht handelt es sich bei einem Präsentationsrecht um einen Vorvertrag iSd § 936 ABGB zu Gunsten Dritter, der nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers unter der Umstandsklausel steht. Die Anwendung der Umstandsklausel auf ein vertraglich eingeräumtes Weitergaberecht scheitert schon daran, dass ein Rechtssatz, wonach jeder Vertrag unter der clausula rebus sic stantibus abgeschlossen gilt, nicht besteht.
- § 936 ABGB
- WOBL-Slg 2015/162
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 17.06.2015, 3 Ob 104/15p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 881 ABGB
- § 27 MRG
- LGZ Wien, 38 R 23/15m
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