Zum Hauptinhalt springen

Zur Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung; zum Verfahrenshindernis der materiellen Rechtskraft

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Verfahrenshindernis der materiellen Rechtskraft einer E iSd Wiederholungsverbots („ne bis in idem“) ist auch im Verfahren außer Streitsachen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen.

Die Rechtskraftwirkung setzt die Identität der Parteien, des geltend gemachten Begehrens und des rechtserzeugenden Sachverhalts voraus.

Von Identität des Anspruchs, bei dem ein neuer Antrag ausgeschlossen ist, spricht man dann, wenn der Gegenstand des neuerlichen Rechtsschutzantrags und der Gegenstand der schon vorliegenden E gleich sind, also sowohl das Begehren inhaltlich dasselbe (oder bloß ein quantitatives Minus) fordert, was bereits rechtskräftig zuerkannt oder aberkannt wurde, als auch die zur Begründung vorgebrachten Tatsachen den festgestellten entsprechen. Die Einmaligkeitswirkung besteht daher nicht, wenn die rechtserzeugenden Tatsachen nur teilweise übereinstimmen, also beim später geltend gemachten Anspruch weitere rechtserzeugende Tatsachen hinzutreten.

  • WBl-Slg 2016/197
  • OGH als KOG, 04.07.2016, 16 Ok 7/16i, „Trockenbau II“
  • AußstrG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OLG Wien als KG, 18.03.2016, GZ 29/16f-2

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!